Kontaktdaten Corona
nach §7 Corona-Verordnung Hamburg: Kontaktdatenerhebung zur Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten
Im Rahmen der Corona-Verordnung sind wir verpflichtet eure Kontaktdaten zu erheben. Diese dienen nur der Information im Falle einer Ansteckung. Diese Daten werden nach vier Wochen gelöscht und werden nicht anderweitig verwendet. Alle Felder müssen ausgefüllt werden, um das Formular absenden zu können. Klicke nach dem Ausfüllen auf "abschicken".